Vorsorge
1) Wahl eines Denkmals nach Ihrem Geschmack
Suchen Sie sich bei Ihrem Steinmetz, einem Mitglied der Steinmetzgenossenschaft, einen Stein aus oder legen Sie fest, wie er aussehen soll (z.B. Zeichnung, Fotos…). Bestimmen Sie eine Schriftart nach Ihrer Wahl und ein Ornament.
Folgende Leistungen können vertraglich vereinbart werden:
- Herstellen eines Denkmals und Erstanlage
- regelmäßige, fachgerechte Reinigung der Grabanlage
- Nachtönen der Schriften
- Instandhalten der Einfassung
- Ergänzung der Inschriften
- Demontage und Neumontage bei einer weiteren Beisetzung nach Erfordernis
2) Der Vertrag: Eine klare Sache
Ihr Steinmetz arbeitet einen Vertrag aus, in dem die von Ihnen gewünschten Leistungen beschrieben sind. Die Kosten dafür werden errechnet zu dem Tag, an dem der Vertrag gefertigt wird. Mit Zahlung des berechneten Betrages wird der Vertrag wirksam.
3) Die Kosten: Eine sichere Anlage
Ihr Geld wird sicher angelegt, dafür verbürgt sich die Genossenschaft.
4) Die Leistung: vertragstreu!
Im Sterbefall werden die Leistungen gemäß dem Vertrage erbracht und die Angehörigen müssen keinen Cent nachzahlen!
Niemand wird zu irgendwelchen „Aufstockungen“ des angelegten Geldes aufgefordert werden.
Also: der Preis zum Vertragsschluss ist bindend, auch wenn alle anderen Preise steigen, wird kein Geld nachgefordert und die Leistungen werden genau erfüllt. Darüber wacht die Genossenschaft.
5) Die Folgen: Zuverlässige Pflege der Grabanlage
Verwandte, Bekannte oder Freunde besuchen das Grab. Sie werden ein gepflegtes Grab antreffen − denn auch die Pflege des Grabmals kann vereinbart werden. Sollte die Vertragsfirma einmal erloschen sein, wird der Vertrag an andere Steinmetze aus der Genossenschaft übertragen.
Mit der Grabmalvorsorge haben Sie ein beruhigendes Gefühl, eine Sorge weniger! Im Anhang finden Sie unseren Flyer. Bei Fragen, sprechen Sie uns doch einfach unverbindlich an! Vorsorge Flyer
Mehr Informationen zur Vorsorge finden Sie unter: Friedhofvorsorge